In der Sehbehindertenambulanz werden sehgeschädigte Kinder und Erwachsene, sowie Mehrfachbehinderte mit Sehstörungen in angenehmer Atmosphäre unter der Leitung von Frau Dr. med. Mareile Stöhr und Herrn Dr. med. Mael Lever behandelt.

Gerne können Sie Termine bei uns telefonisch (0201 723 2907), per Kontaktformular oder als Arzt per Faxanfrage vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Situation die Bearbeitung von Terminanfragen bis zu 10 Tagen dauern kann.

Wir bitten Sie, innerhalb dieses Zeitraums von wiederholten Erkundigungen oder erneuten Anfragen abzusehen.

Bei notfallmäßigen Vorstellungen bitten wir Sie telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen unter 0201 723 2907.

 Wir bitten Sie, zum Termin eine dann gültige Überweisung Ihres Augenarztes mitzubringen, da ansonsten keine Behandlung erfolgen kann.

 Wichtige Information: Damit wir Sie bei der Terminvergabe den entsprechenden Sprechstunden zuordnen können, bitten wir Sie, uns einen Brief vom Augenarzt (ggf. zusätzlich Kinderarztbefund) zu übermitteln. Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nicht alle vorab eingereichten Unterlagen gesichert werden können und deshalb alle Unterlagen in Kopie zur Untersuchung mitgebracht werden müssen

In Deutschland leben über eine halbe Million sehbehinderte und blinde Menschen. Die wichtigsten Augenerkrankungen, die bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zur Sehbehinderung führen sind:

  • Bei Kindern
  • Frühgeborenenretinopathien
  • Geburtstraumen
  • Frühkindliche Hirnschädigungen
  • Genetisch bedingte Fehlbildungen
  • Bei Jugendlichen und Erwachsenen
  • Makuladystrophie
  • Altersbedingte Makuladegeneration
  • Zuckererkrankung (Diabetes mellitus)
  • Grüner Star (Glaukom)
  • Pathologische Kurzsichtigkeit
  • Leber’sche hereditäre Optikusatrophie (LHON)

In vielen Fällen stehen all diesen Patienten keine therapeutischen Möglichkeiten mehr zur Verfügung, so dass eine Anpassung von vergrößerten Sehhilfen die letzte Möglichkeit der optischen Rehabilitation darstellt.

Bitte kommen Sie zunächst zur Anmeldung der Sehschule (5. Etage: bitte Aufzug benutzen).

Zur Untersuchung bringen Sie bitte einen Überweisungsschein vom Augenarzt sowie Ihre Versicherungskarte mit.
Bitte bringen Sie ihre Brille und – falls vorhanden – Vorbefunde mit. 

Erstuntersuchungen können 1 (bis maximal 2,5) Stunden dauern. Von dieser Zeit wird in vielen Fällen etwa 1 Stunde für die Pupillenerweiterung benötigt. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit weiten Pupillen keinen PKW fahren dürfen und in aller Regel am gleichen Tag nicht mehr gut lesen können.

  • Frühgeborenenbetreuung

Im Anschluss an die retinologische Betreuung durch die Netzhautambulanz der Augenklinik erfolgt die weitere Betreuung durch unsere Sehbehindertenambulanz. Wesentliche Untersuchungsbestandteile sind dabei u. a.:

Spezifische Untersuchungen der Prüfung der visuellen Reifung und Leistungsfähigkeit, z. B. Preferential-Looking-Test, Untersuchung auf Schielen, beidäugiges Sehen

  • Brillenbestimmung

Nach Abschluss der Diagnostik erfolgt dann die Einleitung weiterer Maßnahmen, wie z. B. die Brillenverordnung, kontaktoptische Versorgung bei Babys nach erfolgter Kataraktoperation bei angeborenem Grauen Star, Okklusionsbehandlung zur Verbesserung des Sehvermögens auf dem geschädigten Auge, Einleitung von Frühförderungsmaßnahmen etc.

  • Kinder mit Sehbehinderung

Die Beratung von sehbehinderten Kindern und Schulkindern erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Förderungsstellen und Sehbehindertenschulen. Gleichzeitig kann ab dem Vorschulalter mit der Versorgung von vergrößernden Sehhilfen begonnen werden. Darüber hinaus erfolgen gezielte gutachterliche Untersuchungen für die Einschulungsberatung bei Visuellem Förderungsbedarf seh- und mehrfachgeschädigter Kinder. Ein wesentliches Anliegen ist uns zudem neben der Betreuung der Kinder, die Begleitung der ganzen Familie. Es werden Hilfen gegeben in sozialrechtlichen Fragen, Kontakte zu Sehhilfegruppen hergestellt etc.

Untersuchungsdauer ca. 2 – 2,5 Stunden.

  • Anpassung vergrößender Sehhilfen

Ziel der Rehabilitation sehbehinderter Menschen ist, durch geeignete Maßnahmen eine verbesserte Nutzung des noch verwertbaren Sehrestes zu erreichen. Die rehabilitativen Maßnahmen umfassen die Abklärung des noch vorhandenen Sehvermögens, die Klärung der visuellen Bedürfnisse des Patienten sowie die Versorgung mit entsprechenden optischen und elektronischen Hilfsmitteln. Zur Umsetzung in den Alltag erfolgen die Einweisung, Anleitung und das Training im Umgang mit den entsprechenden Hilfsmitteln.

Untersuchungsdauer ca. 2 – 2,5 Stunden.

  • Berufliche und soziale Rehabilitation

Neben der Versorgung mit optischen Hilfsmitteln erfolgt auch die Beratung über die Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation, wie z. B. Umschulung, teilweise im Rahmen einer Beratungssprechstunde der Berufsförderungswerke Soest und Düren.

Infos auch über: www.sehbehindertentag-essen.de

Durch gezielte Studien streben wir die Verbesserung der Versorgung von Sehbehinderten an. Zu diesem Zweck führen wir verschiedene Studien mit Sehbehinderten durch:

Darüber hinaus nehmen wir auch an der multizentrischen PAROS-Studie teil, die die Effektivität und Sicherheit der Behandlung mit Raxone (Idebenon) bei Patienten mit Leber’scher hereditärer Optikusneuropathie (LHON) untersucht.

Weiterhin unterstützen wir die Entwicklung einer Projektionsbrille für Sehbehinderte (RETISSA), die das Bild einer integrierten Kamera direkt auf die Netzhaut projiziert. Dadurch kann das Sehvermögen von Patienten mit Hornhauterkrankungen deutlich verbessert werden. Hierzu führen wir aktuell eine klinische Studie durch.

Sollten Sie Interesse oder Fragen zu einer unserer Studien haben melden Sie sich gerne jederzeit bei Frau Ulrike Kaiser (ulrike.kaiser@uk-essen.de) oder Herrn Dr. M. Oeverhaus (michael.oeverhaus@uk-essen.de).

Dr. med.
Mael Lever

Facharzt für Augenheilkunde

Dr. med.
Mareile Stöhr

Fachärztin für Augenheilkunde